Patienteninfos

Termine vergebe ich nur nach telefonischer Vereinbarung.

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung von ihrem Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kinderarzt), die von ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden muss. 

Je nach Versicherungsträger bekommen Sie 55 - 80% der geleisteten Zahlungen refundiert. Private Zusatzversicherungen übernehmen die übrigen Kosten.